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  Einsatzbeispiele
Bei der Herstellung von Ammoniak kann durch das Ansprechen von Sicherheitseinrichtungen eine Menge von 700 Nm³ / h, bzw. 532 kg / h Ammoniak freigesetzt werden. Als Sicherheitseinrichtung eignen sich:
A:  Thermische Verbrennung / Fackel
B:  Absorption mit Wasser ( Herstellung von Ammoniakwasser )
Beispiel A
Thermische Verbrennung / Fackel
Die Verbrennung von Ammoniak mit Sauerstoff liefert als Reaktionsprodukte Stickstoff und Wasser, wobei als Brennstoff Ammoniak selbst mit einem unteren Heizwert von 18.378,8 kJ / kg zur Verfügung steht. Bei der Verbrennung von 532 kg / h Ammmoniak wird damit eine Wärmemenge von über 2,72 MW frei. Der Verbrennungsprozeß des Ammoniaks kann wie folgt realisiert werden:
Verbrennungsluft als Sauerstoffquelle   4.200 m³ / h
Erdgas als Stützfeuerung                       34,7 kg / h        243 kW
Verbrennungstemperatur                       1400 Grd C
Unter diesen Bedingungen entsteht ein Abgas von 5.102 kg / h mit einem Wärmeinhalt von 3,22 MW, welches energetisch nicht genutzt werden kann. Die Verbrennungsbedingungen lassen sich bezüglich der Verbrennungstemperatur optimieren. Es besteht jedoch, egal wie der Prozeß realisiert wird, immer aufgrund der deutlich schwankenden Bedingungen für den Havariefall (ein oder mehrere blow down Prozesse) ein erheblicher Regelaufwand für die Stützfeuerung. Die NOx-Bildung kann bei diesen Prozessen begrenzt aber nur schwer beherrscht werden. Der entscheidende Nachteil dieser Verfahrensweise ist, daß das Verbrennungssystem als Noteinrichtung für den ungünstigsten Fall ausgelegt sein muß. Dies erfordert einen hohen Aufwand für das System Verbrennung / Fackel, da das Zeitverhalten der Havarie unbekannt ist. Die ständige Verfügbarkeit des Verbrennungssystems erfordert weiter, daß die Stützfeuerung immer im mit Teillast (etwa 10 %) in Betrieb ist. Die führt zu erheblichen ständigen Betriebskosten.
Beispiel B
Adsorption mit Wasser

Als Notaggregat wird eine Sicherheitswäsche entsprechend Abb.1, bestehend aus zwei Sprükondensationswäschern vorgesehen. Bei einer vollständigen Ammoniaklösung von 532 kg / h in Wasser müssen 300 kW an Lösungswärme über das Kühlwasser abgeführt werden. Die erforderliche Kühlwassermenge dafür beträgt 35 m³ / h. Da die Entspannung der Sicherheitseinrichtungen aus hohem Druck erfolgt, kann die Ammoniaklösung im Notaggregeat bei Überdruck erfolgen. Nicht kondensierbare Gase (10-20 Nm³ / h) können einer vorhandenen Fackel zugeführt werden. Im Sumpf des Sicherheitswäschers wird Ammoniakwasser mit einer Konzentration von 20 Gew.% hergestellt.

Bei einem Anfall von 2,66 m³ / h Ammoniakwasser muß für den Zeitraum der Havarie das erforderliche Puffervolumen installiert werden, bzw. Resevetanks verfügbar sein. Die Inbetriebnahme des Notaggregates erfolgt nur durch Einschalten der Kreislaufpumpen bei Überdruck in der Abgasleitung oder externem Signal von der Sicherheitseinrichtung. Durch die Überwachung der Dichte im Kreislaufwasser kann die aus den Sicherheitseinrichtungen entweichende Ammoniakmenge ermittelt werden.

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